Wie die Gemeinde Reinach AG meldet, sind die provisorischen Steuern bis 31. Oktober 2024 zu bezahlen. Zahlungen davor werden mit einem Vergütungszins belohnt.
Das Au Louvre / Estermann's Bürobedarf in Reinach AG.
Das Au Louvre / Estermann's Bürobedarf in Reinach AG. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig), dann muss die Abteilung Steuern kontaktiert werden, um eine Anpassung der provisorischen Rechnung zu beantragen.

Die provisorischen Steuern 2024 sind bis 31. Oktober 2024 zu bezahlen.

Für Ausstände wird ab 1. November 2024 ein Verzugszins von fünf Prozent in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Zudem werden für sämtliche Mahnungen und Betreibungen Gebühren erhoben.

Möglichkeit zur Zinsgewährung bei Ratenzahlungen

Für jede Zahlung, welche vor dem 31. Oktober 2024 für die aktuellen Steuern geleistet werden, wird ein Vergütungszins vergolten.

Auch mit Vorauszahlungen in Raten kann von diesem Zins profitiert werden.

Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober 2024.

Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober 2024 des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben.

Steuerfreie Vergütungszinsen für Vorauszahlungen

Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet.

Auch für solche Zahlungen wird ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen.

Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich auf der Webseite des kantonalen Steueramtes.

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